Sie wollen die Wohnung sonntags staubsaugen oder es ist schon spät am Abend? Nun stellen Sie sich wohl die Frage: „Zu welcher Uhrzeit darf man eigentlich staubsaugen?“. Hierfür gibt es Ruhezeiten, die man allgemein einhalten sollte. Wir verraten Ihnen wann diese Ruhezeiten sind.

Darf man sonntags staubsaugen?

Prinzipiell dürfen Sie an einem Sonntag nicht staubsaugen, denn hier gilt der Sonntag als Ruhetag. Dennoch lautet es in dem Fall, wo kein Kläger auch kein Richter. Solange Sie es mit Ihrem Nachbarn vereinbaren können, dürfen Sie auch an einem Sonntag staubsaugen. Beachten Sie dabei, dass Sie nicht zu lange und zu laut staubsaugen.

Bis wann darf man staubsaugen?

In Deutschland gibt es mittlerweile gesetzliche Ruhezeiten, die von jedem Bürger einzuhalten sind. Dennoch unterscheiden sich manchmal die genauen Ruhezeiten von Stadt zu Stadt. Normalerweise ist auch im Mietvertrag die Ruhezeit geregelt. Schauen Sie also gerne mal in Ihrem Mietvertrag nach, ob eine bestimmte Ruhezeit festgelegt ist.

Ansonsten gelten allgemein für das Staubsaugen aber folgende Ruhezeiten:

Doch es stellen sich immer noch die Fragen „Ab, wann darf man staubsaugen?“ oder „Wie lange darf man staubsaugen?“. Wir geben Ihnen den Einblick in die Uhrzeiten für das Staubsaugen.

Tageszeit Ruhezeit
Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr
Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr
Sonn- und Feiertage Ganztags

Staubsaugen bei Mittagsruhe

Auch Mittags gibt es einen Zeitraum, bei dem der Staubsauger ausbleiben sollte. Denn die Mittagsruhe wurde eingeführt, damit der Mensch mittags eine kurze Pause haben kann, um sich zu erholen. Sei es wegen der Arbeit oder dem Hausputz, der Mensch hat das Recht sich für eine kurze Zeit auszuruhen.

Die Mittagsruhe gilt deshalb meistens zwischen 12 und 15 Uhr.

Es kann sein, dass in manchen Städten die Zeiten abweichen. Und dass die Mittagsruhe zum Beispiel nur von 13 bis 15 Uhr geht. Lassen Sie deshalb am Mittag die Finger vom Staubsauger und gönnen Sie sich selber mal eine Ruhepause. Nach der kurzen Pause können Sie dann wie gewollt den Staubsauger nutzen.

Nachtruhe beim Staubsaugen einhalten

Nicht nur allgemein, sondern auch beim Staubsaugen gilt es nachts leise zu bleiben. Sprich sollten Sie in der Nacht keinen Lärm machen, welche die Nachbarn wecken oder verärgern könnte. Eine kleine Ausnahme gibt es hier trotzdem. Es heißt nämlich, dass Sie in den Ruhezeiten nur in Zimmerlautstärke Lärm machen dürfen. Was dann unter Zimmerlautstärke zu verstehen ist, ist für jeden anders zu definieren.

Die Nachtruhe liegt allgemein in Deutschland zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens.

Normalerweise sollte niemand auf die Idee kommen zwischen 22 und 7 Uhr zu saugen. Aber es gibt auch Ausnahmen. Sollten Sie etwas umschütten oder nur kurz etwas mit dem Staubsauger aufsaugen, dann ist es so weit in Ordnung. Aber nur unter der Voraussetzung, dass es sich hierbei um Zimmerlautstärke handelt.

Kein Staubsaugen an Sonn- und Feiertagen

Wie jeder weiß, sind Sonn- und Feiertage dafür gedacht, um zur Ruhe zu kommen. Nachdem man eine anstrengende Arbeitswoche hatte und am Samstag Zeit für Freizeit hatte, hilft zunächst mal der Sonntag. Hier kann man ausnahmsweise mal faul auf der Couch liegen und nichts machen.

Bei Feiertagen hingegen soll man den Tag nutzen, um den entsprechenden Feiertag zu feiern. Sei es der Karfreitag oder Weihnachten. Meist geht man in die Kirche und sitzt mittags noch zusammen mit der Familie am Essenstisch. Genau hier sollten Sie das Staubsaugen lieber lassen. Denn normalerweise ist das Staubsaugen am Sonntag nicht erlaubt.

Möchten Sie es dennoch tun, dann sollten Sie das zwischen 10 und 20 Uhr machen.

Wir empfehlen jedoch, dass Sie es sich organisieren unter der Woche zu saugen. Damit tun Sie sich selber und Ihren Nachbarn einen Gefallen. Sie könne Ihren freien Sonntag nutzen und Sie stören Ihren Nachbarn nicht mit dem Lärm eines Staubsaugers. Sollte das Staubsaugen aber nur am Sonntag möglich sein, dann sollten Sie vorher Ihren Nachbarn informieren.

Hinweis: Hierbei handelt es sich um Zeiten, die als Richtwerte gelten sollen. Je nach Bundesland können die Zeiten auch abweichen.

Staubsauger Alternativen

Alternativen für das Staubsaugen

Sie können neben dem Staubsauger zum Beispiel auch einen Bodenwischer benutzen.

Neben dem Staubsauger können Sie auch auf andere Putzmittel ausweichen, um die Wohnung zu putzen. Der Staubsauger ist mit Abstand die lauteste Putzhilfe. Greifen Sie deshalb in den Ruhezeiten zu einem Putzlappen oder Wischmopp. Möchten Sie hauptsächlich Staub aufwischen, dann können Sie das mit einem Besen oder mit dem Kehrwisch machen.

Sie haben garantiert ausreichend Möglichkeiten, um auf andere Putzalternativen umzusteigen. Natürlich nur während der Ruhezeit. Achten Sie dennoch darauf, dass Sie beim Putzen nicht zu laut sind. Denn nicht nur der Lärm eines Staubsaugers kann nervig sein. Auch der allgemeine Lärm, der beim Putzen entsteht, kann laut werden.

Möchten Sie nicht komplett auf den Staubsauger verzichten, dann schaffen Sie sich einen neuen an. Denn die neuen und modernen Staubsauger werden immer leiser. Solange das Saugen des Staubsaugers nicht zu laut ist, können Sie auch in den Ruhezeiten einen Staubsauger benutzen.

Zusätzlich dazu, können Sie sämtliche Türen und Fenster schließen. Somit können Sie die Lautstärke zum Teil minimieren.

Regeln für das Staubsaugen

Allgemein gilt, dass man als Nachbarn gegenseitig Rücksicht nimmt. Die Privatsphäre und Ruhezeit sollen hierbei eingehalten werden. So wie Sie sich gegenüber Ihrem Nachbarn verhalten, so wird er sich genauso verhalten. Und da Sie bestimmt nicht möchten, dass der Nachbar zur falschen Zeit staubsaugt, sollten Sie das auch nicht tun.

Außerdem sollten Sie immer auf die Lautstärke achten. Ist Ihr Staubsauger ziemlich alt, weil es ein altes Modell ist? Dann nehmen Sie auch darauf Rücksicht, dass Ihr Staubsauger lauter ist als andere. Doch Sie sollten einen relativ neuen Staubsauger haben, welcher kaum zu hören ist. Dann können Sie diesen auch mal außerhalb der Ruhezeit benutzen, doch nur so lange es nicht lauter als Zimmerlautstärke ist.

Dies gilt nicht nur für Sonn- und Feiertage, sondern Sie allgemein einhalten sollten.

Damit Sie auch weiterhin friedlich mit Ihrem Nachbarn leben können, haben wir folgende Tipps für Sie:

  • Die Ruhezeiten einhalten und Rücksicht auf die Nachbarn nehmen
  • Soweit es geht auf einen Staubsauger verzichten
  • Gegebenenfalls auf einen neuen und leisen Staubsauger umsteigen
  • Nehmen Sie Putzalternativen wie Putzlappen oder Kehrwisch
  • Legen Sie den Großputz unter die Woche
  • Fenster und Türen in der Wohnung schließen

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Quellen und weitere Links:

  • https://www.staubsauger.net/feiertage/

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